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Denkmalimmobilien - Darum sind sie besonders interessant

Denkmalimmobilien bieten erhebliche steuervorteile

Denkmalimmobilien sind besondere Immobilien, welche aufgrund ihrer baulichen historischen Bedeutung geschützt und erhalten werden sollen. Diese Immobilien können entweder besonders künstlerisch gestaltet sein, Geschichte geschrieben haben oder eine technische Besonderheit aufweisen.

 

Denkmäler klingen teuer und aufwendig?

 

Wenn du das denkst solltest du unbedingt diesen Beitrag lesen. Denn der Denkmalschutz oder deine Angst vor Einschränkungen des Denkmalamtest, sollten dich keinesfalls vom Erwerb eines Baudenkmals abhalten. Diese besonderen Gebäude bieten dir sogar noch erhebliche Steuervorteile!

Diese Altbau-Schmuckstücke werden oft als Bereicherung für die Stadt wahrgenommen. Aus diesem Grund werden diese zurecht vom Amt für Denkmalschutz unter diesen gestellt. Bezweckt werden soll damit eigentlich nur eine Kontrolle, dass diese Immobilien auch langanhaltend und nachhaltig Saniert werden.

 

Den Austausch mit dem Denkmalamt solltet Ihr also weder scheuen, noch als unnötige Steine im Weg sehen. Im Grunde geht es nur um eine fachmännische Erhaltung dieser besonderen Immobilien. Die Auflagen des Denkmalamtes, welche Dir Mehrkosten bei deiner Sanierung verursachen (z.B. Holzfenster anstatt Kunststofffenster), werden daher in der Regel subventioniert.

 

Die besonders schützens- und somit erhaltenswerten Baudenkmäler genießen neben Ihrer meist historischen oder künstlerischen Geschichte viele weitere Vorteile. Aufgrund der AfA (Absetzung für Abnutzung) entstehen Steuersparmöglichkeiten, welche die Denkmalimmobilien besonders als lohnendes Renditeobjekt interessant machen. Festgehalten wurde dieses im Einkommensteuergesetz (EStG), nämlich im § 7i für Vermieter und §10f für Eigennutzer

Was kann ich absetzen?

 

Es dürfen nur Modernisierungs- und Sanierungskosten abgesetzt werden, die dem Erhalt des Denkmals und einer sinnvollen Nutzung zuträglich sind. Als förderungswürdig gelten demnach die Sanierung des Dachstuhls oder die Erneuerung von Heizung und Bädern. Die Neuanlage eines Gartens oder der Neubau einer Garage werden steuerlich nicht durch die Denkmal-AfA begünstigt.

 

Generell gibt es Unterschiede, was genau und wie viel abgesetzt werden. Unterschieden wird dabei ob der Erwerb und die Altbausanierung als reiner Investor zur externen Vermietung erfolgt oder als Privatnutzer und zukünftiger Bewohner der Denkmalimmobilie.

 

 

Kapitalanleger

Wenn Du die Denkmalimmobilie als Kapitalanleger vermietest, kannst Du 100 % der anfallenden Modernisierungs – und Sanierungskosten über zwölf Jahre hinweg absetzen. In den ersten acht Jahren können 9 % abgesetzt werden, in den nächsten vier Jahren sind es 7 %.

 

Außerdem kannst Du auch die Zinsen eines eventuellen Darlehens für den Kauf der Denkmalimmobilie von der Steuer absetzten – In voller Höhe!

 

 

Eigennutzer

Nicht nur Vermieter, sondern auch Eigennutzer profitieren von der Denkmal-AfA. Als dieser kannst Du immerhin 90 % der Modernisierungskosten bei deiner Altbausanierung steuerlich geltend machen, nämlich 9 % über zehn Jahre.

 

 

Beide Nutzer können auch die Kosten für die Altbausubstanz abschreiben. Diese ist nach Baujahr unterschiedlich. Alles vor dem 01.01.1925 hat eine lineare Abschreibung über 40 Jahre (2,5 % / Jahr). Bei allen anderen sind es 50 Jahre und somit 2 % jährlich.

Neben der indirekten Förderung durch Steuervorteile können auch noch bei anderen Institutionen Fördergelder für die Sanierung einer Denkmalimmobilie beantragt werden. Eine der wichtigsten Adressen ist dabei die KfW, welche die energetische Sanierungen mit günstigen Krediten als auch Zuschüssen unterstützt. Gefördert wird etwa der Einbau einer neuen Heizung oder der Austausch alter Fenster.

 

Weitere Zuschüsse sind durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die örtlichen Denkmalschutzbehörden möglich. Ob eine Förderung gestattet wird, hängt dabei vom jeweiligen Objekt und den Mitteln der örtlichen Kommune ab. Grundsätzlich unterstützen beide Institutionen auch nur den Erhalt der historischen Bausubstanz und keine weiteren Maßnahmen.

 

 

Achtung! Steuervorteile gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen!

 

Folgende Voraussetzungen müssen für den Steuervorteil erfüllt sein:

 

 

 

-       Die Immobilie muss vom zuständigen Amt für Denkmalschutz als „Baudenkmal“ anerkannt sein

 

-       Die Genehmigung der Modernisierungsmaßnahmen müssen beim Denkmalamt genehmigt werden

 

-       Sanierungsarbeiten dürfen erst NACH Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnen, ansonsten werden diese den Anschaffungskosten zugeschrieben

 

 

Das richtige Vorgehen ist also Entscheidend über deine Vorteile und Förderungen. Wenn du dir nicht sicher bist und Unterstützung benötigst kannst du das zuständige Denkmalamt deiner Traumimmobilie einfach anrufen. Diese können Dir genau erläutern was bei Deinem Baudenkmal möglich ist und was du grundsätzlich machen darfst. Dies hängt natürlich stark von der Art deines Gebäudes ab (z.B. Reetdachhaus oder Stadtvilla).

 

Wichtig ist, dass sich die Steuervorteile nicht übertragen lassen. Kaufst du ein Baudenkmal, solltest du die Immobilie lange halten wollen, mindestens 15 bis 20 Jahre sind hier wichtig, um keine Verluste zu erwirtschaften.

 

 

 

 

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Ihr habt Fragen? Schreibt uns gerne und wir begleiten Euch auf eurem Weg zur Denkmalimmobilie.

 

 

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